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Machen Sie sich mit den Details des Fahrzeugkreditvertrags vertraut.

Einführung

Die Pkw- und Leichtkraftwagenvermietung Inex Lux Rent a car (nachfolgend – der Vermieter) vermietet das Fahrzeug an den Mieter (nachfolgend – den Nutzer) pünktlich und zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

Artikel 1.

Der Nutzer verpflichtet sich, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und einzuhalten sowie alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übernehmen:
Die in der gültigen Preisliste aufgeführten Preise und sonstigen Mietbedingungen als integralen Bestandteil dieses Vertrags zu akzeptieren;
Mindestalter 21 Jahre und seit mindestens zwei Jahren gültiger Führerschein;
Das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, vollgetankt und mit sämtlichem Zubehör und allen dazugehörigen Dokumenten zu übernehmen und im gleichen Zustand zurückzugeben;
Das Mietfahrzeug innerhalb der auf der Vorderseite angegebenen Frist oder auf Verlangen des Vermieters auch früher mit einer Verspätungstoleranz von 60 Minuten zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist wird ein zusätzlicher Miettag berechnet;
Die Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters 24 Stunden vor dem Rückgabetermin;
Bei Ausfall des Kilometerzählers während der Fahrt das Fahrzeug unverzüglich einzustellen und den Vermieter umgehend über den Ausfall zu informieren;
Ja, falls bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein beschädigter Kilometerzähler festgestellt wird, ist dem Vermieter der Betrag für 500 gefahrene Kilometer pro Nutzungstag zu erstatten.
Das Fahrzeug ist während der Nutzung ordnungsgemäß zu warten und zu lagern.
Das gemietete Fahrzeug darf nicht benutzt werden:
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
für illegale Zwecke (z. B. Straftaten, Zoll- oder Devisenverstöße);
für Fahrschulungen;
zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern;
zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger;
zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen;
zum Transport von Tieren, leicht entzündlichen und explosiven Stoffen, stark riechenden Stoffen oder tankartigen Materialien, die das Fahrzeug beschädigen können;
während eines bestehenden Fahrverbots;
während des Ablaufs der Fahrerlaubnis.
Das Fahrzeug darf ausschließlich für den persönlichen Gebrauch genutzt und nicht an Dritte vermietet oder verliehen werden. – Das Fahrzeug wird vom Mieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person gefahren, sofern diese Person mindestens 21 Jahre alt ist, seit mindestens zwei Jahren einen gültigen Führerschein besitzt und im Abschnitt „Zweiter Fahrer“ dieses Vertrags eingetragen ist;
Das Mietfahrzeug darf nicht mit mehr Personen oder Gegenständen als zulässig beladen werden;
Das Mietfahrzeug darf ohne Genehmigung des Vermieters nicht das Staatsgebiet von Serbien und Richardson (SRB) durchqueren;
Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen an Teilen, Baugruppen oder Vorrichtungen des Fahrzeugs vorgenommen oder dieses veräußert werden.

Artikel 2.

Falls im Falle von Fahrlässigkeit die Reifen, Felgen und der Unterboden des Fahrzeugs, der Antriebsmechanismus des Fahrzeugs oder sonstige Schäden am Fahrzeug des Vermieters entstehen und kein Verkehrsunfall vorlag, ist der Nutzer verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und ihm den gesamten Schaden in Höhe der Fahrzeugreparaturkosten und des entgangenen Tagesmietbetrags gemäß der aktuellen Preisliste für die Dauer der Fahrzeugreparatur zu erstatten.

Artikel 3.

Verstößt der Nutzer gegen eine Bestimmung oder Bedingung aus Artikel 1 und Artikel 2 des Mietvertrags, so ist er verpflichtet, dem Vermieter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen; die Höhe des Schadensersatzes wird vom Vermieter festgelegt.

Artikel 4.

Für den Verlust von Dokumenten oder Schlüsseln berechnen wir eine Entschädigung in Höhe von 300,00 EUR (entsprechend dem Dinar-Gegenwert).

Artikel 5.

Der Leasinggeber erstattet dem Nutzer der Dienstleistungen auf Vorlage einer Zahlungsbestätigung die Kosten für die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs (mit Ausnahme der Kosten für die Fahrzeugwäsche) und vorbehaltlich der zwingenden vorherigen Zustimmung des Fahrzeugleasinggebers.

Artikel 6.

Der Nutzer verpflichtet sich, dem Vermieter auf dessen erste Aufforderung hin unverzüglich folgende Beträge zu zahlen:
Tagesmiete und Kilometergeld für das Mietfahrzeug sowie sonstige anfallende Kosten;
Nutzungsgebühr für das Fahrzeug gemäß der gültigen Preisliste;
Bußgelder, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung aufgrund seines Verschuldens (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) auferlegt werden;
Gerichts- und Anwaltskosten, die dem Vermieter durch die Geltendmachung seiner Ansprüche entstehen.

Artikel 7.

Im Falle der Nichtzahlung der im Rahmen dieses Vertrags entstandenen Kosten wird der Vermieter rechtliche Schritte gegen den Nutzer der Dienstleistungen einleiten, um seine Forderungen einzutreiben und Verzugszinsen zu berechnen.

Artikel 8.

Bei Nutzung des Mietfahrzeugs ist der Nutzer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen haftpflichtversichert. Das Fahrzeug ist ebenfalls vollkaskoversichert. Der Nutzer trägt jedoch, auch wenn er keine Schuld am Schaden trägt, einen Anteil von 10 % am Schaden. Wurde der Schaden am Fahrzeug durch sein Verschulden verursacht, haftet er zusätzlich für den durch die Nichtnutzung (Standzeit des beschädigten Fahrzeugs während der gesamten Reparaturdauer) entstehenden Schaden in Höhe des pauschalierten Tagesmietpreises gemäß der gültigen Preisliste.

Artikel 9.

Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug abzuschließen und die Schlüssel mit sich zu führen, wenn er das Fahrzeug nicht benutzt. Verfügt das Fahrzeug über eine Alarmanlage, ist der Nutzer verpflichtet, diese jedes Mal zu aktivieren, wenn er das Fahrzeug verlässt.

Artikel 10.

Der Nutzer verpflichtet sich, den technischen Zustand des Fahrzeugs während der gesamten Mietdauer zu pflegen, regelmäßig Kühlmittel, Öl und Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls Ölwechsel nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchzuführen. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Wartung des Fahrzeugs entstehen, und ist zum Ersatz verpflichtet.

Artikel 11.

Sämtliche Schäden, die Dritten durch die Angabe unrichtiger oder falscher Informationen über sich selbst, seine Adresse oder Dokumente seitens des Nutzers des Dienstes entstehen, trägt ausschließlich der Nutzer des Dienstes.

Artikel 12.

Für die Dauer des Mietvertrags trägt der Nutzer die Kosten für das Parken in der Garage, etwaige Bußgelder und sonstige unvorhergesehene Kosten. Der Vermieter ist berechtigt, dem Nutzer nachträglich alle weiteren Verstöße oder Bußgelder in Rechnung zu stellen, für die er als Fahrzeughalter verantwortlich ist.

Artikel 13.

Der Nutzer des Dienstes haftet für alle Schäden:
die an einem Fahrzeug entstehen, wenn er oder ein von ihm autorisierter Fahrer (ein anderer Fahrer) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde;
wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadens keine gültige Fahrerlaubnis besaß;
wenn zum Zeitpunkt des Schadens ein Fahrverbot gegen den Fahrer bestand;
wenn er den Schaden nicht der Polizei meldet und keine Anzeige erstattet.

Artikel 14.

Der Vermieter leistet keinen Schadensersatz an den Mieter für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Gepäck, das sich im oder auf dem Mietfahrzeug befindet.

Artikel 15.

Der Nutzer des Dienstes haftet für alle Schäden am Fahrzeug, wie z. B. Schäden, die durch fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden, wenn er grob gegen eine allgemeine Bestimmung dieses Vertrags verstößt, zu der er sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet hat.

Artikel 16.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Interessen des Vermieters und dessen Versicherung im Falle eines Verkehrsunfalls zu wahren, indem er:
die Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und Zeugen erfasst;
das beschädigte Fahrzeug versichert;
den Vermieter unverzüglich über den Schaden informiert, auch wenn dieser geringfügig ist;
die Verkehrspolizei verständigt und deren Eintreffen abwartet;
im Falle eines Fahrzeugbrands das PP-Gerät benutzt.

Artikel 17.

Wenn der Nutzer des Dienstes im Falle eines Unfalls die oben genannten Maßnahmen nicht ergreift, haftet er gegenüber dem Vermieter für alle daraus entstehenden Folgen und Schäden.

Artikel 18.

Gibt der Nutzer das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten, auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen Termin zurück und begleicht er seine Schulden nicht, ist der Vermieter berechtigt, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Nutzer zu erstatten und die Suche nach dem Fahrzeug dem zuständigen Innenministerium zu melden.

Artikel 19.

Mindestnutzung der Dienstleistungen 24 Stunden.

Artikel 20.

Der Reifenverschleiß wird vor Fahrzeugübernahme gemessen. Überschreitet der Reifenverschleiß die festgelegte Kilometerzahl, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die vom Leasinggeber berechneten Kosten zu tragen.

Artikel 21.

Die Zahlung erfolgt im Voraus zuzüglich einer obligatorischen Anzahlung, deren Höhe in der Preisliste aufgeführt ist.

Artikel 22.

Zusätzliche Gebühren fallen an für:
Fahrzeuglieferung oder -abholung außerhalb von Niš und außerhalb der Geschäftszeiten;
Autowäsche stark verschmutzter Fahrzeuge;
Alle Schäden im Innen- und Außenbereich, sofern kein Unfall gemeldet wurde;
Verlust des Schlüssels für die Alarmanlage.

Artikel 23.

Änderungen dieses Vertrags sind nur gültig, wenn beide Parteien zustimmen und die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird.

Artikel 24.

Wenn der Nutzer die Mietkosten mit einer Kreditkarte bezahlt, ermächtigt er mit seiner Unterschrift auf dem Originalvertrag den Vermieter, die gesamten Mietkosten im Namen der Organisation, die die Kreditkarte ausgestellt hat, in Rechnung zu stellen.

Artikel 25.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine Fahrzeugpanne während der Mietzeit entstehen, sowie für Schäden, die dem Nutzer durch eine verspätete Fahrzeugübergabe entstehen. Der Vermieter hat das Recht, das vom Nutzer gemietete Fahrzeug zu überprüfen.

Artikel 26.

Im Streitfall ist das Gericht in Niš zuständig.

Artikel 27.

Der Vertrag wird in einer ausreichenden Anzahl identischer Ausfertigungen erstellt, wobei für jede Vertragspartei eine Ausfertigung „eine“ Ausfertigung erhalten wird, einschließlich Artikel 27 dieses Vertrags, und dieser Vertrag stellt den freien, ausdrücklichen Willen der Vertragsparteien dar, sodass sie ihn als solchen annehmen und unterzeichnen.